Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur geplanten Frühstartrente.
Wichtigste Punkte:
- Die Frühstartrente soll Kindern von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt für die Altersvorsorge gutschreiben. Ziel sind Vermögensaufbau und mehr Finanzkompetenz.
- Die Bundesregierung beschränkt die Förderung auf die Geburtsjahrgänge ab 2020. Begründung: Umsetzung des Koalitionsvertrags und ein möglichst langer Anlagehorizont von zwölf Jahren.
- Kinder, die nicht unter die Förderung fallen, sollen dennoch die neuen Standarddepot-Verträge nutzen können, deren Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei bleiben.
- Eltern können für ihre Kinder ein individuelles Depot wählen. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt eine kollektive Anlage als Auffanglösung. Die Bundesregierung hält dies für administrativ einfacher und bürokratieärmer.
- Eine automatische Einrichtung individueller Konten für alle Kinder lehnt die Bundesregierung ab. Als Beispiel wird der britische „Child Trust Fund“ genannt, bei dem viele Konten später nicht genutzt wurden.
- Die Nutzung der individuellen bzw. kollektiven Lösung nach sozialen und wirtschaftlichen Gruppen soll im Jahr 2031 evaluiert werden.
- Bis zum 18. Lebensjahr dürfen auf die staatlich geförderte Frühstartrente keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Danach sind solche Kosten grundsätzlich zulässig, unterliegen aber den gesetzlichen Kostenbegrenzungen.
- Die Bundesregierung betont, dass junge Erwachsene nach ihrem 18. Geburtstag frei entscheiden können, ob sie den bestehenden Vertrag fortführen oder zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgeprodukt wechseln.
- Für die Informationspflichten der Anbieter sind verständliche Darstellungen von Wertentwicklung, Kosten und Gebühren vorgesehen. Eine weitergehende standardisierte Berichterstattung für den Vergleich verschiedener Anbieter ist jedoch nicht geplant.
- Die geplante Finanzbildungsstrategie des Bundes befand sich zum Zeitpunkt der Antwort in Abstimmung und sollte dem Bundeskabinett im Herbst vorgelegt werden.
- Nachhaltigkeit soll bei der kollektiven Anlage in den Anlagerichtlinien berücksichtigt und gegebenenfalls auch berichtet werden, konkrete gesetzliche Nachhaltigkeitsvorgaben enthält der Entwurf jedoch nicht.
- Die Verwaltung der kollektiven Anlage durch die Deutsche Bundesbank soll kostengünstig erfolgen; die Bundesbank darf dem Bund dafür keine Gebühren berechnen.
Kurzfazit: Die Bundesregierung verteidigt die Ausgestaltung der Frühstartrente weitgehend, räumt aber ein, dass verschiedene Fragen, etwa zur Verzahnung mit anderen Rentenmodellen und zu den sozialen Auswirkungen, erst später geprüft oder im Rahmen der Evaluierung 2031 untersucht werden sollen.
Quelle: [Drucksache 21/8563]