Umset­zung der geplan­ten Früh­start­ren­te

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge von Bünd­nis 90/Die Grü­nen zur geplan­ten Früh­start­ren­te.

Wich­tigs­te Punk­te:

  • Die Früh­start­ren­te soll Kin­dern von 6 bis 18 Jah­ren monat­lich 10 Euro aus dem Bun­des­haus­halt für die Alters­vor­sor­ge gut­schrei­ben. Ziel sind Ver­mö­gens­auf­bau und mehr Finanz­kom­pe­tenz.
  • Die Bun­des­re­gie­rung beschränkt die För­de­rung auf die Geburts­jahr­gän­ge ab 2020. Begrün­dung: Umset­zung des Koali­ti­ons­ver­trags und ein mög­lichst lan­ger Anla­ge­ho­ri­zont von zwölf Jah­ren.
  • Kin­der, die nicht unter die För­de­rung fal­len, sol­len den­noch die neu­en Stan­dard­de­pot-Ver­trä­ge nut­zen kön­nen, deren Erträ­ge bis zur Aus­zah­lungs­pha­se steu­er­frei blei­ben.
  • Eltern kön­nen für ihre Kin­der ein indi­vi­du­el­les Depot wäh­len. Wenn kein Ver­trag abge­schlos­sen wird, erfolgt eine kol­lek­ti­ve Anla­ge als Auf­fang­lö­sung. Die Bun­des­re­gie­rung hält dies für admi­nis­tra­tiv ein­fa­cher und büro­kra­tie­är­mer.
  • Eine auto­ma­ti­sche Ein­rich­tung indi­vi­du­el­ler Kon­ten für alle Kin­der lehnt die Bun­des­re­gie­rung ab. Als Bei­spiel wird der bri­ti­sche „Child Trust Fund“ genannt, bei dem vie­le Kon­ten spä­ter nicht genutzt wur­den.
  • Die Nut­zung der indi­vi­du­el­len bzw. kol­lek­ti­ven Lösung nach sozia­len und wirt­schaft­li­chen Grup­pen soll im Jahr 2031 eva­lu­iert wer­den.
  • Bis zum 18. Lebens­jahr dür­fen auf die staat­lich geför­der­te Früh­start­ren­te kei­ne Abschluss- und Ver­triebs­kos­ten erho­ben wer­den. Danach sind sol­che Kos­ten grund­sätz­lich zuläs­sig, unter­lie­gen aber den gesetz­li­chen Kos­ten­be­gren­zun­gen.
  • Die Bun­des­re­gie­rung betont, dass jun­ge Erwach­se­ne nach ihrem 18. Geburts­tag frei ent­schei­den kön­nen, ob sie den bestehen­den Ver­trag fort­füh­ren oder zu einem ande­ren zer­ti­fi­zier­ten Alters­vor­sor­ge­pro­dukt wech­seln.
  • Für die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten der Anbie­ter sind ver­ständ­li­che Dar­stel­lun­gen von Wert­ent­wick­lung, Kos­ten und Gebüh­ren vor­ge­se­hen. Eine wei­ter­ge­hen­de stan­dar­di­sier­te Bericht­erstat­tung für den Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter ist jedoch nicht geplant.
  • Die geplan­te Finanz­bil­dungs­stra­te­gie des Bun­des befand sich zum Zeit­punkt der Ant­wort in Abstim­mung und soll­te dem Bun­des­ka­bi­nett im Herbst vor­ge­legt wer­den.
  • Nach­hal­tig­keit soll bei der kol­lek­ti­ven Anla­ge in den Anla­ge­richt­li­ni­en berück­sich­tigt und gege­be­nen­falls auch berich­tet wer­den, kon­kre­te gesetz­li­che Nach­hal­tig­keits­vor­ga­ben ent­hält der Ent­wurf jedoch nicht.
  • Die Ver­wal­tung der kol­lek­ti­ven Anla­ge durch die Deut­sche Bun­des­bank soll kos­ten­güns­tig erfol­gen; die Bun­des­bank darf dem Bund dafür kei­ne Gebüh­ren berech­nen.

Kurz­fa­zit: Die Bun­des­re­gie­rung ver­tei­digt die Aus­ge­stal­tung der Früh­start­ren­te weit­ge­hend, räumt aber ein, dass ver­schie­de­ne Fra­gen, etwa zur Ver­zah­nung mit ande­ren Ren­ten­mo­del­len und zu den sozia­len Aus­wir­kun­gen, erst spä­ter geprüft oder im Rah­men der Eva­lu­ie­rung 2031 unter­sucht wer­den sol­len.


Quel­le: [Druck­sa­che 21/8563]

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