Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Wohnkostenlücke 2025“
1. Gegenstand und Hintergrund
- Thema: Die sogenannte „Wohnkostenlücke“ im SGB II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende) für das Jahr 2025 – also die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und den von den Jobcentern als „angemessen“ anerkannten und übernommenen Kosten.
- Kritik der Fragesteller: Liegen die tatsächlichen Kosten über den kommunalen Richtwerten, müssen Leistungsbeziehende die Differenz aus dem Regelsatz finanzieren. Dies führt zu einer Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums.
2. Zentrale Bundesergebnisse für 2025 (KdU gesamt, Miete)
(Quelle: Tabellen 1 & 2)
- Gesamte Wohnkostenlücke: Im Jahr 2025 belief sich die bundesweite Summe nicht übernommener Wohnkosten auf rund 651,1 Millionen Euro.
- Betroffene Haushalte:
- Bundesweit waren im Jahresdurchschnitt 375.980 Bedarfsgemeinschaften (BG) betroffen.
- Das entspricht 14,9 % aller Bedarfsgemeinschaften mit Mietunterkunft und laufenden KdU.
- Monatliche Belastung:
- Betroffene Haushalte mussten im bundesweiten Durchschnitt 129,39 Euro pro Monat aus eigener Tasche (bzw. dem Regelsatz) zuzahlen.
- Diese Deckungslücke machte im Schnitt 17,8 % ihrer tatsächlichen Wohnkosten (726,41 Euro/Monat) aus.
- Regionale Spitzenwerte (Jobcenter-Ebene):
- Höchste absolute Monatslücke pro betroffener BG: JC Fürstenfeldbruck mit 267,94 Euro.
- Höchster Anteil der Lücke an den tatsächlichen Wohnkosten: JC Saalfeld-Rudolstadt mit 35,7 %.
3. Aufschlüsselung nach Kostenarten
(Quelle: Tabellen 3 bis 6)
- Reine Unterkunftskosten (Kaltmiete + kalte Betriebskosten):
- 470,4 Millionen Euro Jahressumme nicht anerkannt.
- 266.115 BG betroffen (10,6 %).
- Durchschnittliche Monatslücke bei Betroffenen: 130,59 Euro (23,6 % der tatsächlichen Unterkunftskosten).
- Heizkosten:
- 75,7 Millionen Euro Jahressumme nicht anerkannt.
- 66.363 BG betroffen (3,2 %).
- Durchschnittliche Monatslücke bei Betroffenen: 58,87 Euro (34,6 % der tatsächlichen Heizkosten).
4. Betroffenheit nach Haushaltsgruppen
(Quelle: Tabellen 7 bis 14)
- Alleinstehende (Single-Bedarfsgemeinschaften):
- Jahressumme: ca. 281,2 Millionen Euro.
- 190.822 Single-BG (13,9 %) betroffen; monatliche Lücke im Schnitt: 108,49 Euro.
- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern:
- Jahressumme: ca. 280,1 Millionen Euro.
- 135.047 BG (15,6 %) betroffen; monatliche Lücke im Schnitt: 156,78 Euro.
- BG mit Kleinkindern (mindestens ein Kind unter 6 Jahren):
- Jahressumme: ca. 122,4 Millionen Euro.
- 57.995 BG (14,4 %) betroffen; monatliche Lücke im Schnitt: 161,10 Euro.
- Alleinerziehende:
- Jahressumme: ca. 153,7 Millionen Euro.
- 79.072 BG (16,4 %) betroffen; monatliche Lücke im Schnitt: 146,18 Euro.
5. Wohnraumgröße und Beengtheit
(Quelle: Tabellen 15 & 16 zu Frage 36)
- Von bundesweit 119.844 Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern lebten im Jahresdurchschnitt 19.686 Haushalte (16,4 %) in einer Mietwohnung mit unter 60 m² Wohnfläche – was deutlich unter den gängigen Richtwerten der sozialen Wohnraumförderung (üblich: 80–90 m² für 4 Personen) liegt.
6. Geplante Gesetzesänderungen (Frage 37)
- Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) derzeit an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der Sozialstaatskommission arbeitet.
- In diesem Rahmen wird auch die Empfehlung 8e geprüft, die vorsieht, Grundsicherungsträger zu ermächtigen, Pauschalbeträge festzusetzen, bis zu denen Umzugskosten ohne Einzelnachweis übernommen werden können.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/8477