Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen zu Wiederaufbau, Entwicklungsperspektiven und Übergangshilfe in den Palästinensischen Gebieten.
Wichtigste Punkte:
- Die Bundesregierung betont, dass deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Gaza und im Westjordanland darauf ausgerichtet ist, Lebensbedingungen zu verbessern, staatliche Strukturen zu stärken und langfristig zu einer verhandelten Zweistaatenlösung beizutragen.
- Für Gaza konzentriert sich das BMZ derzeit auf sogenannte Early-Recovery-Maßnahmen (frühe Wiederherstellung von Lebensgrundlagen und Infrastruktur). Ein umfassender Wiederaufbau sei unter den aktuellen Bedingungen noch nicht möglich.
- Als zentrale Hindernisse nennt die Bundesregierung:
- Einfuhrbeschränkungen und Zugangsprobleme,
- eingeschränkte Bewegungsfreiheit,
- Gewalt extremistischer israelischer Siedler,
- Entwicklungen hin zu einer faktischen Annexion von Teilen des Westjordanlands.
- Die Bundesregierung hält einen nachhaltigen Wiederaufbau nur dann für realistisch, wenn er in einen politischen Friedensprozess eingebettet ist. Sie bekräftigt ihre Unterstützung einer Zweistaatenlösung auf Grundlage der Grenzen von 1967. Annexion und Vertreibung werden ausdrücklich abgelehnt.
- Deutschland setzt sich gegenüber Israel nach eigenen Angaben für bessere humanitäre Zugänge, die Einfuhr benötigter Güter und die Arbeitsfähigkeit internationaler Hilfsorganisationen ein.
- Die Vereinten Nationen und ihre Organisationen werden von der Bundesregierung als zentrale Akteure für humanitäre Hilfe und künftigen Wiederaufbau angesehen. Deutschland finanziert zahlreiche entsprechende Programme.
- Zur„Team Gaza Initiative“ der EU trägt Deutschland unter anderem bei:
- 38 Mio. € für Unterkünfte und Basisversorgung,
- 17 Mio. € für Wasser- und Abwassersysteme,
- 18 Mio. € für Ernährungssicherung,
- weitere Mittel für Governance, Gesundheit und multisektorale Maßnahmen.
- Eine internationale Wiederaufbaukonferenz für Gaza wird derzeit noch nicht durchgeführt, weil die Rahmenbedingungen vor Ort aus Sicht der Bundesregierung keinen Wiederaufbau zulassen.
- Die Bundesregierung erkennt das palästinensische Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich an und will palästinensische Institutionen, Kommunen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft in Planungen für Entwicklung und Wiederaufbau einbeziehen.
- Für die Jahre 2026 bis 2030 sind Mittel für Early-Recovery-Programme über Organisationen wie GIZ, KfW, UNDP, UNICEF, UNRWA, WFP und Nichtregierungsorganisationen vorgesehen. Gleichzeitig warnt die Bundesregierung, dass Kürzungen im BMZ-Haushalt die Reichweite solcher Maßnahmen einschränken werden.
- Im Bereich Bildung, psychosoziale Unterstützung und Kinderschutz finanziert Deutschland unter anderem temporäre Klassenräume, Lernmaterialien, Inklusionsprogramme für Menschen mit Behinderungen und psychologische Hilfsangebote.
- Abschließend bekräftigt die Bundesregierung ihre Forderung nach einer nachhaltigen Waffenruhe, nach uneingeschränktem humanitärem Zugang und nach einem Stopp des völkerrechtswidrigen Siedlungsausbaus im Westjordanland.
Kurzfazit: Die Bundesregierung sieht derzeit den Schwerpunkt nicht im eigentlichen Wiederaufbau Gazas, sondern in Übergangs- und Stabilisierungsmaßnahmen. Sie macht Fortschritte insbesondere von einer Waffenruhe, besseren Zugangsbedingungen und einem politischen Prozess hin zu einer Zweistaatenlösung abhängig.
Quelle: [Drucksache 21/8755]