Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Ermittlungserfolgen und Kooperationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Wichtigste Punkte:
- Keine belastbaren Aussagen zu zusätzlichen Prüfungen bei voller Personalbesetzung: Die Bundesregierung bzw. die Generalzolldirektion (GZD) kann nicht beziffern, wie viele zusätzliche Arbeitgeberprüfungen bei vollständig besetzten Stellen möglich gewesen wären, da Aufwand und Komplexität der Fälle stark variieren.
- Entwicklung der Ermittlungsverfahren: Die FKS erfasst eingeleitete und erledigte Verfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher hält die Bundesregierung einen direkten Vergleich beider Zahlen innerhalb eines Jahres für missverständlich. Statistiken für 2015 bis 2023 werden im Dokument aufgeführt.
- Lange Verfahrensdauern: Besonders Verfahren gegen schwere strukturelle und organisierte Kriminalität dauern häufig länger als ein Jahr. Gründe sind internationale Bezüge, digitale Beweismittel, komplexe Strukturen und neue Verschleierungsmethoden.
- Keine Daten zu Verjährungen: Fälle, die vor Abschluss verjährt sind, werden laut GZD nicht systematisch erfasst.
- Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit: Die Zahl der Verfahren im Bereich schwerer struktureller Kriminalität und organisierter Kriminalität wird statistisch erfasst. Entsprechende Fallzahlen für die Jahre 2016 bis 2025 werden ausgewiesen.
- Risikoorientierte Prüfungen: Die Auswahl von Prüfungen erfolgt anhand von Risikokriterien wie Branchenrisiken, Erkenntnissen aus früheren Prüfungen, Verdachtsmeldungen und anderen Behördeninformationen.
- Geplantes Datenanalysesystem (OIDA): Ab voraussichtlich 2028 soll ein Informations- und Datenanalysesystem die FKS bei der Auswahl risikoreicher Fälle unterstützen. Es soll jedoch keine automatische Grundlage für Ermittlungsverfahren liefern. Anlasslose Datenauswertungen sind nicht vorgesehen.
- Hinweise aus der Bevölkerung: Jährlich gehen laut Bundesregierung über 80.000 Hinweise bei der FKS ein. Diese werden geprüft und bewertet. Eine statistische Auswertung nach Herkunft oder Erfolgsquote erfolgt jedoch nicht.
- Kurzarbeitergeld-Betrug rückläufig: Die Bundesagentur für Arbeit meldet einen deutlichen Rückgang bei Verstößen und Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld zwischen 2022 und 2025.
- Mindestlohnkontrollen: Die FKS überprüft bei jeder Schwerpunktprüfung auch die Einhaltung des Mindestlohns. Für 2027 und 2028 sind noch keine konkreten Sonderprüfungen beschlossen.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Die FKS beteiligt sich zunehmend an internationalen Prüfungen unter Koordination der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Systematische Erfassung erfolgt seit 2023.
- Zusammenarbeit mit Jobcentern: Die Bundesregierung bewertet die Kooperation grundsätzlich als gut. Für kommunale Jobcenter gibt es jedoch keinen automatisierten Datenzugriff wie bei der Bundesagentur für Arbeit. Verbesserungen werden vor allem von den Ländern erwartet.
- Kein Ausbau formeller Branchenbündnisse geplant: Mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften findet zwar Austausch statt, neue formelle Bündnisse gegen Schwarzarbeit sind derzeit aber nicht vorgesehen.
- Menschenhandel und Nationaler Verweisungsmechanismus: Die Bundesregierung arbeitet an der Weiterentwicklung von Strukturen zur Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel. Hierzu wurde 2026 eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Kurzfazit: Die Drucksache zeigt, dass die Bundesregierung die Bekämpfung von Schwarzarbeit stärker datenbasiert und risikoorientiert ausrichten möchte. Gleichzeitig weisen die Antworten auf erhebliche statistische Lücken hin, etwa bei Verjährungen, Erfolgsquoten von Hinweisen oder Ausschlüssen von Unternehmen von öffentlichen Aufträgen.
Quelle: [Drucksache 21/8738]