Ermitt­lungs­er­fol­ge und Koope­ra­tio­nen der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Die Lin­ke zu Ermitt­lungs­er­fol­gen und Koope­ra­tio­nen der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS).

Wich­tigs­te Punk­te:

  • Kei­ne belast­ba­ren Aus­sa­gen zu zusätz­li­chen Prü­fun­gen bei vol­ler Per­so­nal­be­set­zung: Die Bun­des­re­gie­rung bzw. die Gene­ral­zoll­di­rek­ti­on (GZD) kann nicht bezif­fern, wie vie­le zusätz­li­che Arbeit­ge­ber­prü­fun­gen bei voll­stän­dig besetz­ten Stel­len mög­lich gewe­sen wären, da Auf­wand und Kom­ple­xi­tät der Fäl­le stark vari­ie­ren.
  • Ent­wick­lung der Ermitt­lungs­ver­fah­ren: Die FKS erfasst ein­ge­lei­te­te und erle­dig­te Ver­fah­ren zu unter­schied­li­chen Zeit­punk­ten. Daher hält die Bun­des­re­gie­rung einen direk­ten Ver­gleich bei­der Zah­len inner­halb eines Jah­res für miss­ver­ständ­lich. Sta­tis­ti­ken für 2015 bis 2023 wer­den im Doku­ment auf­ge­führt.
  • Lan­ge Ver­fah­rens­dau­ern: Beson­ders Ver­fah­ren gegen schwe­re struk­tu­rel­le und orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät dau­ern häu­fig län­ger als ein Jahr. Grün­de sind inter­na­tio­na­le Bezü­ge, digi­ta­le Beweis­mit­tel, kom­ple­xe Struk­tu­ren und neue Ver­schleie­rungs­me­tho­den.
  • Kei­ne Daten zu Ver­jäh­run­gen: Fäl­le, die vor Abschluss ver­jährt sind, wer­den laut GZD nicht sys­te­ma­tisch erfasst.
  • Bekämp­fung orga­ni­sier­ter Schwarz­ar­beit: Die Zahl der Ver­fah­ren im Bereich schwe­rer struk­tu­rel­ler Kri­mi­na­li­tät und orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät wird sta­tis­tisch erfasst. Ent­spre­chen­de Fall­zah­len für die Jah­re 2016 bis 2025 wer­den aus­ge­wie­sen.
  • Risi­ko­ori­en­tier­te Prü­fun­gen: Die Aus­wahl von Prü­fun­gen erfolgt anhand von Risi­ko­kri­te­ri­en wie Bran­chen­ri­si­ken, Erkennt­nis­sen aus frü­he­ren Prü­fun­gen, Ver­dachts­mel­dun­gen und ande­ren Behör­den­in­for­ma­tio­nen.
  • Geplan­tes Daten­ana­ly­se­sys­tem (OIDA): Ab vor­aus­sicht­lich 2028 soll ein Infor­ma­ti­ons- und Daten­ana­ly­se­sys­tem die FKS bei der Aus­wahl risi­ko­rei­cher Fäl­le unter­stüt­zen. Es soll jedoch kei­ne auto­ma­ti­sche Grund­la­ge für Ermitt­lungs­ver­fah­ren lie­fern. Anlass­lo­se Daten­aus­wer­tun­gen sind nicht vor­ge­se­hen.
  • Hin­wei­se aus der Bevöl­ke­rung: Jähr­lich gehen laut Bun­des­re­gie­rung über 80.000 Hin­wei­se bei der FKS ein. Die­se wer­den geprüft und bewer­tet. Eine sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung nach Her­kunft oder Erfolgs­quo­te erfolgt jedoch nicht.
  • Kurz­ar­bei­ter­geld-Betrug rück­läu­fig: Die Bun­des­agen­tur für Arbeit mel­det einen deut­li­chen Rück­gang bei Ver­stö­ßen und Ver­dachts­fäl­len im Zusam­men­hang mit Kurz­ar­bei­ter­geld zwi­schen 2022 und 2025.
  • Min­dest­lohn­kon­trol­len: Die FKS über­prüft bei jeder Schwer­punkt­prü­fung auch die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns. Für 2027 und 2028 sind noch kei­ne kon­kre­ten Son­der­prü­fun­gen beschlos­sen.
  • Grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit: Die FKS betei­ligt sich zuneh­mend an inter­na­tio­na­len Prü­fun­gen unter Koor­di­na­ti­on der Euro­päi­schen Arbeits­be­hör­de (ELA). Sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung erfolgt seit 2023.
  • Zusam­men­ar­beit mit Job­cen­tern: Die Bun­des­re­gie­rung bewer­tet die Koope­ra­ti­on grund­sätz­lich als gut. Für kom­mu­na­le Job­cen­ter gibt es jedoch kei­nen auto­ma­ti­sier­ten Daten­zu­griff wie bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Ver­bes­se­run­gen wer­den vor allem von den Län­dern erwar­tet.
  • Kein Aus­bau for­mel­ler Bran­chen­bünd­nis­se geplant: Mit Wirt­schafts­ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten fin­det zwar Aus­tausch statt, neue for­mel­le Bünd­nis­se gegen Schwarz­ar­beit sind der­zeit aber nicht vor­ge­se­hen.
  • Men­schen­han­del und Natio­na­ler Ver­wei­sungs­me­cha­nis­mus: Die Bun­des­re­gie­rung arbei­tet an der Wei­ter­ent­wick­lung von Struk­tu­ren zur Iden­ti­fi­zie­rung und Unter­stüt­zung von Opfern von Men­schen­han­del. Hier­zu wur­de 2026 eine Arbeits­grup­pe ein­ge­rich­tet.

Kurz­fa­zit: Die Druck­sa­che zeigt, dass die Bun­des­re­gie­rung die Bekämp­fung von Schwarz­ar­beit stär­ker daten­ba­siert und risi­ko­ori­en­tiert aus­rich­ten möch­te. Gleich­zei­tig wei­sen die Ant­wor­ten auf erheb­li­che sta­tis­ti­sche Lücken hin, etwa bei Ver­jäh­run­gen, Erfolgs­quo­ten von Hin­wei­sen oder Aus­schlüs­sen von Unter­neh­men von öffent­li­chen Auf­trä­gen.


Quel­le: [Druck­sa­che 21/8738]

Wie hilf­reich war die­ser Bei­trag?

Kli­cke auf die Ster­ne um zu bewer­ten!

Durch­schnitt­li­che Bewer­tung 0 / 5. Anzahl Bewer­tun­gen: 0

Bis­her kei­ne Bewer­tun­gen! Sei der Ers­te, der die­sen Bei­trag bewer­tet.

Es tut uns leid, dass der Bei­trag für dich nicht hilf­reich war!

Las­se uns die­sen Bei­trag ver­bes­sern!

Wie kön­nen wir die­sen Bei­trag ver­bes­sern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater