Wie viel Ver­mö­gen braucht man für finan­zi­el­le Frei­heit?

Finan­zi­el­le Frei­heit wird häu­fig mit sehr gro­ßen Ver­mö­gen ver­bun­den. Vie­le den­ken dabei an meh­re­re Mil­lio­nen Euro und an ein Leben, das voll­stän­dig aus Kapi­tal­erträ­gen finan­ziert wird. Tat­säch­lich lässt sich die Fra­ge jedoch nüch­ter­ner beant­wor­ten. Ent­schei­dend ist weni­ger, wie reich jemand sein muss, son­dern wie hoch die eige­nen jähr­li­chen Aus­ga­ben sind und wel­cher Teil davon dau­er­haft aus dem Ver­mö­gen gedeckt wer­den soll.

Ein ver­brei­te­ter Aus­gangs­punkt ist die soge­nann­te 4%-Regel. Sie besagt ver­ein­facht, dass im ers­ten Jahr des Ruhe­stands unge­fähr 4 Pro­zent des vor­han­de­nen Ver­mö­gens ent­nom­men wer­den kön­nen. Der dabei ermit­tel­te Betrag wird in den Fol­ge­jah­ren an die Infla­ti­on ange­passt. Aus die­ser Regel ergibt sich die bekann­te Mul­ti­pli­ka­ti­on des jähr­li­chen Finanz­be­darfs mit dem Fak­tor 25. Wer bei­spiels­wei­se zusätz­lich 1.000 Euro pro Monat benö­tigt, kommt auf einen Jah­res­be­darf von 12.000 Euro. Mul­ti­pli­ziert mit 25 ergibt sich ein erfor­der­li­ches Ver­mö­gen von rund 300.000 Euro.

Die 4%-Regel beruht auf his­to­ri­schen Unter­su­chun­gen des US-Kapi­tal­markts. Beson­ders bekannt wur­de sie durch die soge­nann­te Tri­ni­ty-Stu­die, die unter­such­te, wel­che Ent­nah­me­ra­ten ein gemisch­tes Port­fo­lio aus Akti­en und Anlei­hen über ver­schie­de­ne Zeit­räu­me über­stan­den hät­te. Dabei galt eine Stra­te­gie als erfolg­reich, wenn nach Ablauf des betrach­te­ten Zeit­raums noch Kapi­tal vor­han­den war. Die Regel ist daher kein Ver­spre­chen und kei­ne Garan­tie, son­dern ein sta­tis­ti­scher Ori­en­tie­rungs­wert auf Grund­la­ge ver­gan­ge­ner Markt­ent­wick­lun­gen.

Gera­de bei sehr lan­gen Ent­nah­me­zeit­räu­men ist Vor­sicht gebo­ten. Wer bereits mit 40 oder 45 Jah­ren finan­zi­ell unab­hän­gig wer­den möch­te, muss mög­li­cher­wei­se 40 Jah­re oder län­ger aus sei­nem Ver­mö­gen leben. Die ursprüng­li­chen Unter­su­chun­gen bezo­gen sich dage­gen häu­fig auf Zeit­räu­me von etwa 30 Jah­ren. Für einen beson­ders lan­gen Ruhe­stand kann des­halb eine nied­ri­ge­re Ent­nah­me­ra­te von bei­spiels­wei­se 3 oder 3,5 Pro­zent sinn­vol­ler sein. Dadurch steigt aller­dings der not­wen­di­ge Kapi­tal­stock deut­lich.

Neben der Höhe der Ent­nah­me­ra­te spielt auch die Rei­hen­fol­ge der Bör­sen­jah­re eine wich­ti­ge Rol­le. Die­ses soge­nann­te Rei­hen­fol­ge­ri­si­ko beschreibt die Gefahr, dass star­ke Kurs­ver­lus­te direkt zu Beginn der Ent­nah­me­pha­se beson­ders schwe­re Fol­gen haben. Müs­sen in einem Bör­sen­crash Antei­le ver­kauft wer­den, wird ein grö­ße­rer Teil des Port­fo­li­os auf­ge­löst. Die­ses Kapi­tal steht bei einer spä­te­ren Markt­er­ho­lung nicht mehr zur Ver­fü­gung. Ein iden­ti­scher Kurs­rück­gang zehn oder 15 Jah­re spä­ter kann deut­lich weni­ger pro­ble­ma­tisch sein, wenn das Ver­mö­gen zuvor bereits gewach­sen ist.

In der Pra­xis gibt es unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, lau­fen­de Aus­zah­lun­gen zu orga­ni­sie­ren. Eine Vari­an­te besteht dar­in, regel­mä­ßig Antei­le eines breit gestreu­ten Port­fo­li­os zu ver­kau­fen. Wirt­schaft­lich ist dies grund­sätz­lich unpro­ble­ma­tisch, wird von vie­len Anle­gern jedoch emo­tio­nal als Kapi­tal­ver­zehr emp­fun­den. Auto­ma­ti­sier­te Ent­nah­me­plä­ne kön­nen die­sen Pro­zess ver­ein­fa­chen und dafür sor­gen, dass monat­lich oder quar­tals­wei­se fes­te Beträ­ge aus­ge­zahlt wer­den.

Eine ande­re Mög­lich­keit sind Fonds mit fest­ge­leg­ten Aus­schüt­tun­gen. Sol­che Pro­duk­te zah­len regel­mä­ßig einen bestimm­ten Pro­zent­satz des Fonds­ver­mö­gens aus. Dabei ist jedoch wich­tig zu ver­ste­hen, dass eine Aus­schüt­tung nicht auto­ma­tisch einer erwirt­schaf­te­ten Ren­di­te ent­spricht. Sie kann aus Divi­den­den, Zin­sen, Kurs­ge­win­nen oder auch aus der Sub­stanz des Fonds stam­men. Eine Aus­schüt­tungs­quo­te von 5 Pro­zent bedeu­tet des­halb nicht zwin­gend, dass das Ver­mö­gen dau­er­haft mit 5 Pro­zent ver­zinst wird.

Vie­le Anle­ger bevor­zu­gen Divi­den­denstra­te­gien, weil sie dadurch mög­lichst kei­ne Antei­le ver­kau­fen müs­sen. Doch auch die­ser Ansatz hat Nach­tei­le. Die Aus­schüt­tungs­ren­di­ten breit gestreu­ter Divi­den­den-ETFs lie­gen häu­fig deut­lich unter 4 Pro­zent. Wer allein aus Aus­schüt­tun­gen 12.000 Euro net­to pro Jahr erzie­len möch­te, benö­tigt des­halb mög­li­cher­wei­se 500.000 oder sogar mehr als 600.000 Euro. Der genaue Betrag hängt von der aktu­el­len Aus­schüt­tungs­ren­di­te, den Steu­ern, dem Spa­rer-Pausch­be­trag und der steu­er­li­chen Teil­frei­stel­lung des Fonds ab.

Ob eine Divi­den­de aus­ge­zahlt oder ein klei­ner Teil des Port­fo­li­os ver­kauft wird, ist aus wirt­schaft­li­cher Sicht weni­ger unter­schied­lich, als es zunächst erscheint. In bei­den Fäl­len wird dem Ver­mö­gen Liqui­di­tät ent­nom­men. Für den lang­fris­ti­gen Erfolg sind des­halb vor allem die Gesamt­ren­di­te, die Kos­ten, die Diver­si­fi­ka­ti­on und die Höhe der Ent­nah­men ent­schei­dend. Eine hohe Aus­schüt­tung allein macht eine Anla­ge­stra­te­gie nicht auto­ma­tisch siche­rer.

Auch selbst gesteu­er­te Misch­port­fo­li­os kön­nen für die Ent­nah­me­pha­se geeig­net sein. Ein Port­fo­lio aus Akti­en, Anlei­hen und gege­be­nen­falls wei­te­ren Anla­ge­klas­sen kann in guten Markt­pha­sen wach­sen und in schwä­che­ren Jah­ren sta­bi­li­sie­rend wir­ken. His­to­ri­sche Rück­rech­nun­gen zei­gen, dass man­che Port­fo­li­os trotz regel­mä­ßi­ger Ent­nah­men über län­ge­re Zeit­räu­me nicht geschrumpft sind. Sol­che Ergeb­nis­se dür­fen jedoch nicht über­be­wer­tet wer­den. Sie hän­gen stark vom gewähl­ten Start­zeit­punkt, der Markt­ent­wick­lung, den Kos­ten, den Steu­ern und der kon­kre­ten Ent­nah­me­re­gel ab.

Bei der Berech­nung des benö­tig­ten Ver­mö­gens soll­ten außer­dem wei­te­re Ein­künf­te berück­sich­tigt wer­den. Wer spä­ter eine gesetz­li­che Ren­te, eine Pen­si­on, Miet­ein­nah­men oder ande­re regel­mä­ßi­ge Ein­nah­men erhält, muss nicht den gesam­ten Lebens­un­ter­halt aus dem Depot finan­zie­ren. Eben­so soll­ten Steu­ern, Kran­ken­ver­si­che­rung, Infla­ti­on, grö­ße­re ein­ma­li­ge Aus­ga­ben und eine aus­rei­chen­de Liqui­di­täts­re­ser­ve ein­ge­plant wer­den. Die ein­fa­che Mul­ti­pli­ka­ti­on mit 25 lie­fert daher ledig­lich einen ers­ten Richt­wert.

Die eigent­li­che Stär­ke der 4%-Regel liegt dar­in, eine abs­trak­te Vor­stel­lung in eine kon­kre­te Zahl zu über­set­zen. Finan­zi­el­le Frei­heit beginnt nicht zwin­gend mit einem sie­ben­stel­li­gen Ver­mö­gen. Sie beginnt mit einer rea­lis­ti­schen Ein­schät­zung der eige­nen Aus­ga­ben und der Fra­ge, wie viel zusätz­li­ches Ein­kom­men erfor­der­lich ist, um bestimm­te Frei­hei­ten zu gewin­nen. Das kann der voll­stän­di­ge Ruhe­stand sein, aber auch eine Redu­zie­rung der Arbeits­zeit, ein län­ge­res Sab­ba­ti­cal oder mehr Sicher­heit im All­tag.

Wer sei­ne finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit plant, soll­te die 4%-Regel daher nicht als star­re Vor­ga­be ver­ste­hen. Sie ist ein hilf­rei­cher Aus­gangs­punkt, muss aber an die per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on, die Län­ge des Anla­ge­ho­ri­zonts und die eige­ne Risi­ko­be­reit­schaft ange­passt wer­den. Je fle­xi­bler die Aus­ga­ben sind und je vor­sich­ti­ger die Ent­nah­me­ra­te gewählt wird, des­to robus­ter kann die Stra­te­gie sein. Am Ende ent­schei­det nicht allein die Höhe des Ver­mö­gens, son­dern das Zusam­men­spiel aus Aus­ga­ben, Anla­ge­struk­tur, Ent­nah­men und per­sön­li­cher Pla­nung.


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