Das Bürgergeld ist Geschichte. An seine Stelle ist die neue Grundsicherung getreten. Mit der Reform will die Bundesregierung mehr Menschen in Arbeit bringen, staatliche Ausgaben senken und aus ihrer Sicht für mehr Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern sorgen. Kritiker warnen dagegen vor wachsender Armut und einer zusätzlichen Belastung von Familien.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Sanktionen. Wer ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, muss bereits beim ersten Verstoß mit einer Kürzung der Leistungen um bis zu 30 Prozent rechnen. Auch versäumte Termine beim Jobcenter können deutlich strengere Folgen haben. Bei wiederholtem Fernbleiben ist sogar eine vollständige Streichung der Leistungen möglich.
Strengere Regeln gelten außerdem für vorhandenes Vermögen. Die bisherige einjährige Übergangsfrist entfällt. Leistungsbeziehende müssen daher schneller auf ihre Ersparnisse zurückgreifen, bevor sie staatliche Unterstützung erhalten. Auch bei den Wohnkosten gibt es Einschränkungen: Liegt die Miete über den festgelegten Grenzwerten, wird sie nicht mehr automatisch für ein Jahr vollständig übernommen.
Besonders umstritten ist die neue Regelung für Eltern kleiner Kinder. Während eine Arbeitsaufnahme bisher in der Regel erst ab dem dritten Lebensjahr des Kindes verlangt werden konnte, soll dies nun bereits ab dem 14. Lebensmonat möglich sein. Sozialverbände kritisieren, dass dadurch der Druck auf Familien steige und Kinder indirekt von Leistungskürzungen betroffen sein könnten.
Gleichzeitig kehrt die Bundesregierung zum sogenannten Vermittlungsvorrang zurück. Das bedeutet, dass eine möglichst schnelle Arbeitsaufnahme wieder Vorrang vor längeren Weiterbildungen hat. Fortbildungen bleiben zwar möglich, spielen aber eine geringere Rolle als zuvor.
Ob die Reform tatsächlich mehr Menschen in Arbeit bringt, ist offen. Von den rund 5,5 Millionen Leistungsbeziehenden sind viele Kinder, Jugendliche oder sogenannte Aufstocker, die bereits arbeiten, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Andere sind gesundheitlich eingeschränkt oder verfügen nicht über die erforderliche Qualifikation. Die Gruppe der sogenannten Totalverweigerer dürfte dagegen vergleichsweise klein sein.
Studien zeigen, dass Sanktionen grundsätzlich dazu führen können, dass Betroffene schneller eine Beschäftigung aufnehmen. Besonders harte Kürzungen bergen jedoch das Risiko, dass Menschen häufiger schlecht bezahlte oder wenig qualifizierte Tätigkeiten annehmen. Langfristig kann sich dies negativ auf Einkommen und berufliche Perspektiven auswirken.
Auch die finanziellen Erwartungen an die Reform sind begrenzt. Obwohl im politischen Streit zunächst von Einsparungen in Milliardenhöhe die Rede war, rechnet die Bundesregierung für 2026 nur mit einer unmittelbaren Entlastung von rund 86 Millionen Euro. Größere Einsparungen wären nur möglich, wenn deutlich mehr Menschen dauerhaft eine Arbeit finden und keine Grundsicherung mehr benötigen.
Befürworter der Reform betonen, dass staatliche Unterstützung an Mitwirkungspflichten gebunden sein müsse. Wer arbeiten könne, solle eine zumutbare Beschäftigung nicht ohne Konsequenzen ablehnen dürfen. Sozialverbände, Grüne und Linke halten dagegen, dass die Reform vor allem Menschen treffe, die ohnehin wenig hätten. Sie verweisen zudem auf das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum.
Zur Reform gehören außerdem Maßnahmen gegen organisierten Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit. Behörden sollen stärker gegen Fälle vorgehen können, in denen Sozialleistungen gezielt und systematisch erschlichen werden.
Die neue Grundsicherung zeigt damit einen grundlegenden politischen Kurswechsel. Während beim Bürgergeld Weiterbildung und soziale Absicherung stärker im Mittelpunkt standen, setzt das neue System stärker auf Kontrolle, Sanktionen und schnelle Arbeitsvermittlung. Ob dadurch tatsächlich mehr Beschäftigung entsteht und der Staat dauerhaft Geld spart, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Die gesellschaftliche Debatte über soziale Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und die Pflichten des Staates dürfte jedoch weitergehen.