Kenntnisse und Maßnahmen der Bundesbehörden vor dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu den Kenntnissen und Maßnahmen von Bundesbehörden vor dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026.
Wichtigste Punkte:
- Der mutmaßliche Täter Abdul B. war den Sicherheitsbehörden bereits als radikalisierter Islamist bekannt und wurde mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) behandelt.
- An einer Sitzung der GTAZ-Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ am 26. Mai 2026 nahmen das Bundeskriminalamt (BKA), der Generalbundesanwalt (GBA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teil.
- Die Bundesregierung verweigert die Offenlegung der in dieser Sitzung besprochenen operativen Maßnahmen mit Verweis auf Staatswohl, Geheimhaltungsinteressen und den Schutz der behördenübergreifenden Terrorismusbekämpfung.
- Laut Bundesregierung wurden die vereinbarten Maßnahmen grundsätzlich umgesetzt. Eine formale Berichtspflicht an das BKA über die Umsetzung bestand jedoch nicht.
- Das BKA hatte nach eigenen Angaben vor dem Anschlag keine Kenntnisse über Umfang oder Häufigkeit der später reduzierten gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen Abdul B.. Eine entsprechende Berichtspflicht der zuständigen Behörden habe nicht bestanden.
- Das BfV übermittelte zwischen der Haftentlassung von Abdul B. am 12. Mai 2026 und dem Anschlag keine Erkenntnisse an das BKA und brachte auch keine neuen Erkenntnisse im GTAZ ein.
- Personen mit der RADAR‑iTE-Einstufung„hohes Risiko“ sollen grundsätzlich alle drei Monate neu bewertet werden. Für Abdul B. war eine erneute Bewertung für den 13. August 2026 vorgesehen.
- Ein Vorfall vom 2. Juli 2026, bei dem der Eindruck entstand, der Betroffene trage eine Waffe, stellte sich später als Spielzeug-Wasserpistole heraus. Dieser Vorgang wäre in einer geplanten individuellen Risikoanalyse berücksichtigt worden.
- Der Bundesregierung ist keine erneute behördenübergreifende Befassung mit der Gefährdungsbewertung zwischen dem 6. Juli und dem Anschlag am 25. Juli 2026 bekannt.
- Das Bundesinnenministerium erklärt, dass vor dem Anschlag kein personenbezogener Austausch mit den nachgeordneten Behörden zu Abdul B. stattgefunden habe, da dies nach der Aufgabenverteilung weder veranlasst noch erforderlich gewesen sei.
Kurzfazit: Die Bundesregierung betont, dass der Fall innerhalb der bestehenden Sicherheitsstrukturen bearbeitet wurde. Gleichzeitig ergibt sich aus der Antwort, dass es keine zentrale Berichtspflicht über die Umsetzung einzelner Maßnahmen gab und dem BKA nach eigener Aussage keine Informationen über die spätere Reduzierung der Überwachungsmaßnahmen vorlagen.
Quelle: [Drucksache 21/8740]