Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit dem 5. August 2025
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und ähnlichen Dienstleistungen in Bundesbehörden seit dem 5. August 2025.
Wichtigste Aussagen:
- Die Bundesregierung betont, dass Fotografen nicht von einzelnen Ministern oder Staatssekretären persönlich beauftragt werden, sondern von den jeweiligen Behörden für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung.
- Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) sind mehrere Fotografen fest angestellt. Sie begleiten sowohl Termine des Bundeskanzlers als auch des Bundespräsidenten.
- Für externe Fotografen entstanden zwischen dem 05.08.2025 und dem 01.10.2026 teils erhebliche Ausgaben in verschiedenen Ministerien. Zu den höchsten genannten Beträgen gehören:
- Auswärtiges Amt: rund 198.438 Euro
- Bundesministerium der Finanzen: rund 145.498 Euro
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: rund 103.391 Euro
- BPA: rund 81.628 Euro
- Beauftragter für Kultur und Medien: rund 80.065 Euro
- Reisekosten der beim BPA angestellten Fotografen wurden im abgefragten Zeitraum mit rund 44.000 Euro angegeben. Einzelheiten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
- Die Bundesregierung erklärt, dass sie Reisekosten und Honorare externer Fotografen häufig nicht getrennt ausweisen kann, da Reisekosten oft pauschal in den Honoraren enthalten sind.
- Für Visagisten, Kosmetiker und Friseure gab es laut Bundesregierung keine fest angestellten Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden. Dienstleistungen wurden ausschließlich extern eingekauft.
- Die höchsten gemeldeten Ausgaben für diese Dienstleistungen waren:
- Bundeskanzleramt: rund 34.271 Euro
- Bundesministerium der Finanzen: rund 19.987 Euro
- Bundesministerium für Gesundheit: rund 13.415 Euro
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: rund 12.379 Euro
- Auch bei Visagisten und Friseuren kann die Bundesregierung Reise- und Honorarkosten häufig nicht getrennt ausweisen.
Kernaussage: Die Drucksache legt offen, welche Bundesbehörden seit August 2025 Fotografen sowie Visagisten/Friseure beauftragt haben und welche Kosten dabei entstanden sind. Die größten Ausgaben entfielen auf Fotografieleistungen; fest angestellte Visagisten oder Friseure gab es nicht.
Quelle: [Drucksache 21/8718]