Das US-amerikanische Sanktionsregime gegen Nord Stream 2 und die Haltung der Bundesregierung
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zum US-Sanktionsregime gegen Nord Stream 2 und zur Haltung der Bundesregierung.
Die wichtigsten Aussagen:
- Die Bundesregierung betont, dass sich eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 für sie nicht mehr stellt. Russland habe seine Gaslieferungen bereits 2022 eingestellt und sich als unzuverlässiger Energiepartner erwiesen. Zudem ruht das Zertifizierungsverfahren weiterhin.
- Die Bundesregierung unterstützt die europäischen Sanktionen gegen den russischen Energiesektor, einschließlich der Sanktionierung der Nord-Stream-Pipelines durch das 18. EU-Sanktionspaket von Juli 2025.
- Zu den US-Sanktionen erklärt die Bundesregierung, dass sie extraterritoriale Sanktionen von Drittstaaten ohne ausreichende rechtliche Anknüpfung grundsätzlich ablehnt.
- Viele Fragen zu Gesprächen mit den USA beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich und verweist auf die Vertraulichkeit diplomatischer Kontakte.
- Die Bundesregierung erklärt, die damalige Bundesregierung habe stets versucht, die US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 abzuwehren. Eine eigene Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanktionen auf den Gasmarkt wurde jedoch nicht vorgelegt.
- Zur Rechtslage betont die Bundesregierung, dass die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine grundsätzliche Bewertung aller extraterritorialen Sanktionen darstelle und daher nicht im Widerspruch zur Position der Bundesregierung stehe.
- Die Bundesregierung sieht in der Tatsache, dass Unternehmen verschiedenen nationalen Rechtsordnungen unterliegen, keinen Souveränitätsverstoß Deutschlands.
- Mehrfach verweist sie darauf, dass Entscheidungen der Bundesnetzagentur nicht von der Bundesregierung überprüft werden, sondern gegebenenfalls durch Gerichte.
- Das Zertifizierungsverfahren für Nord Stream 2 ruht weiterhin. Daher sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlass, weitere Voraussetzungen für eine mögliche Zertifizierung zu prüfen.
- Die Bundesregierung hält die EU-Blocking-Verordnung gegen bestimmte extraterritoriale Sanktionen für praktisch wirksam und verweist auf deren Anwendung durch deutsche Gerichte.
- Zu den Schäden an den Pipelines und deren technischem Zustand verweist die Bundesregierung weitgehend auf die Zuständigkeit anderer Behörden bzw. anderer Staaten und erklärt, sie beurteile den technischen Zustand der Leitungen nicht selbst.
Kurzfazit:
Das Dokument zeigt eine klare Position der Bundesregierung: Nord Stream 2 spielt energiepolitisch keine Rolle mehr, die Pipeline bleibt nicht zertifiziert, Russland wird nicht mehr als verlässlicher Energiepartner angesehen, und die Bundesregierung unterstützt die europäischen Sanktionen gegen den russischen Energiesektor. Zugleich lehnt sie extraterritoriale Sanktionen grundsätzlich ab, vermeidet aber detaillierte Bewertungen vertraulicher Gespräche mit den USA.
Quelle: [Drucksache 21/8720]