Steuerliche Vergünstigungen in Milliardenhöhe außerhalb des
Subventionsberichts
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu steuerlichen Vergünstigungen, die nicht im Subventionsbericht ausgewiesen werden.
Wichtigste Aussagen:
- Die Anfrage thematisiert insbesondere das sogenannte Dienstwagenprivileg, die Entfernungspauschale und das Dieselprivileg. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass diese Regelungen nicht als Subventionen im Subventionsbericht erfasst werden, obwohl sie erhebliche Steuermindereinnahmen verursachen sollen.
- Die Bundesregierung hält dagegen fest, dass die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen und die Entfernungspauschale keine Subventionen im Sinne ihres Subventionsbegriffs seien. Sie beruft sich dabei auf § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes und die Definition im Subventionsbericht.
- Als subventionsrelevant betrachtet die Bundesregierung bei Dienstwagen lediglich die zusätzliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) durch reduzierte Bemessungsgrundlagen. Diese Förderung wird im Subventionsbericht ausgewiesen.
- Zur oft genannten Studie des Umweltbundesamtes, die für 2024 Steuermindereinnahmen von rund 4,2 bis 4,92 Milliarden Euro durch das Dienstwagenprivileg errechnet, äußert sich die Bundesregierung zurückhaltend und verweist darauf, dass sie die übliche 1-%-Regelung als sachgerechte Besteuerung und nicht als Steuervorteil ansieht.
- Nach internen Schätzungen gibt es aktuell rund 3,4 Millionen Dienstwagen mit pauschaler Nutzungswertermittlung, darunter etwa 600.000 Elektrofahrzeuge und 420.000 Plug-in-Hybride. Steuerstatistische Detaildaten zu Nutzern oder Einkommensgruppen liegen der Bundesregierung nicht vor.
- Die Bundesregierung gibt an, in dieser Legislaturperiode keine alternativen Modelle zur Besteuerung privater Dienstwagennutzung geprüft zu haben.
- Hinsichtlich der Kritik des Bundesrechnungshofes und möglicher Reformen verweist die Bundesregierung auf laufende politische Prüfungen sowie den Koalitionsvertrag, der eine Überprüfung aller Subventionen vorsieht. Konkrete Ergebnisse oder Reformpläne werden jedoch nicht genannt.
- Ob eine Steuervergünstigung fortgeführt wird, sei letztlich eine politische Entscheidung, die parlamentarische Mehrheiten erfordert.
Kurzfazit: Die Bundesregierung weist die Einstufung des Dienstwagenprivilegs und der Entfernungspauschale als Subventionen zurück, erkennt lediglich die zusätzliche Förderung von E‑Autos und Plug-in-Hybriden als Subventionswirkung an und plant derzeit keine grundlegende Reform der Dienstwagenbesteuerung.
Quelle: [Drucksache 21/8734]