Der Datenankauf des Bundeskriminalamts – rechtliche Einordnung und Transparenz beim Erwerb von Massendaten durch Polizeibehörden
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Ankauf kommerzieller Massendaten durch Sicherheitsbehörden.
Wichtigste Punkte:
- Die Anfrage thematisiert den Erwerb personenbezogener Daten von sogenannten Data Brokern durch Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA). Kritisiert wird, dass dadurch möglicherweise gesetzliche Hürden klassischer Überwachungsmaßnahmen umgangen werden könnten.
- Die Bundesregierung verweigert zahlreiche Detailangaben, insbesondere zu Umfang, Kosten, Software, Analyseplattformen und konkreten Vorgehensweisen von BKA und Bundespolizei. Als Begründung nennt sie den Schutz des Staatswohls und die Wahrung operativer Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden
- Auf die Frage nach zentralen Rahmenverträgen oder Beschaffungsvereinbarungen mit Datenhändlern antwortet die Bundesregierung, dass ihr solche Vereinbarungen nicht bekannt seien.
- Die Bundesregierung erklärt, sie koordiniere keinen Austausch von Erkenntnissen aus kommerziellen Datenquellen zwischen dem BKA und den betroffenen Bundesländern.
- Einen konkreten Gesetzentwurf für besondere richterliche Kontrolle beim Ankauf von Massendaten kündigt die Bundesregierung nicht an. Sie erklärt lediglich, den Regelungsbedarf fortlaufend zu prüfen. Außerdem weist sie darauf hin, dass öffentlich verfügbare Daten verfassungsrechtlich anders zu bewerten seien als klassische Überwachungsmaßnahmen.
- Zur Rechtsgrundlage vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass allgemeine Datenerhebungsbefugnisse grundsätzlich eine Grundlage für die Nutzung öffentlich zugänglicher Informationen sein können. Sie widerspricht damit teilweise einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das die Rechtsgrundlagen für den kommerziellen Datenankauf kritisch bewertet.
- Bei Fragen zur Dokumentation von Datenherkunft in Ermittlungsakten verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und erklärt, hierzu keine eigenen Kenntnisse zu haben.
- Hinsichtlich des Schutzes besonders sensibler Informationen (Kernbereich privater Lebensgestaltung) betont die Bundesregierung, BKA und Bundespolizei handelten auf Grundlage geltenden Rechts und prüften den gesetzlichen Anpassungsbedarf fortlaufend.
Kernaussage:
Die Bundesregierung bestätigt weder Umfang noch konkrete Ausgestaltung möglicher Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden, verweist vielfach auf Geheimhaltungsinteressen und hält die bestehende Rechtslage grundsätzlich für ausreichend bzw. einzelfallabhängig, während die Fragesteller erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken geltend machen.
Quelle: [Drucksache 21/8571]