Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes – Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragemissbrauch
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und möglichem Missbrauch von IFG-Anfragen behandelt.
Wichtigste Punkte:
- Die Anfrage thematisiert die Belastung von Bundesbehörden durch IFG-Anfragen, insbesondere durch massenhafte oder über Transparenzplattformen wie FragDenStaat eingereichte Anfragen
- Für die Jahre 2024 und 2025 verweist die Bundesregierung auf die veröffentlichten IFG-Statistiken. Für das erste Halbjahr 2026 liegen keine gesondert ausgewerteten Zahlen vor, da eine zusätzliche Datenerhebung als unverhältnismäßig aufwendig bewertet wird.
- Angaben zum Personal- und Kostenaufwand für die Bearbeitung von IFG-Anfragen existieren nicht. Die Bundesregierung erklärt, solche Daten würden statistisch nicht erfasst und könnten nur mit erheblichem Aufwand nachträglich erhoben werden.
- Es gibt keine statistische Erfassung darüber,
- welche Anfragen über automatisierte oder semi-automatisierte Plattformen gestellt wurden,
- wie viele sogenannte „Kampagnenanfragen“ eingingen,
- oder wie viele Anfragen wegen Rechtsmissbrauchs bzw. unverhältnismäßiger Belastung abgelehnt wurden.
- Zur geplanten Reform des IFG verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag und einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026. Konkrete Inhalte der Reform werden nicht genannt, da die Beratungen noch laufen und unter den geschützten Bereich der Regierungswillensbildung fallen.
- Die Bundesregierung betont, dass das Ziel einer modernen und effizienten Verwaltung grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Informationsfreiheit stehe.
- Technische Hürden zur Identifizierung oder Filterung von Anfragen über Transparenzportale sind derzeit nicht vorgesehen. Das IFG sei bewusst so ausgestaltet, dass Informationsanträge möglichst einfach gestellt werden können.
- Die Bundesregierung sieht derzeit keine Hinweise auf eine „Schatten-Datenbank“ staatlichen Handelns durch Transparenzplattformen. Gleichzeitig soll die geplante Weiterentwicklung des IFG aktuelle Herausforderungen berücksichtigen, etwa den Schutz kritischer Infrastrukturen, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.
Kurzfazit: Die Bundesregierung erkennt die Diskussion um den Verwaltungsaufwand durch IFG-Anfragen an, verfügt aber nach eigenen Angaben über kaum statistische Daten zu Missbrauchsfällen. Die Reform des IFG wird vorbereitet, konkrete Maßnahmen oder Einschränkungen werden aufgrund laufender Beratungen derzeit nicht offengelegt.
Quelle: [Drucksache 21/8592]