Moder­ni­sie­rung des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes

Moder­ni­sie­rung des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes – Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Ver­wal­tung und mög­li­cher Anfra­ge­miss­brauch

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der AfD-Frak­ti­on zur geplan­ten Reform des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes (IFG) und mög­li­chem Miss­brauch von IFG-Anfra­gen behan­delt.

Wich­tigs­te Punk­te:

  • Die Anfra­ge the­ma­ti­siert die Belas­tung von Bun­des­be­hör­den durch IFG-Anfra­gen, ins­be­son­de­re durch mas­sen­haf­te oder über Trans­pa­renz­platt­for­men wie Frag­Den­Staat ein­ge­reich­te Anfra­gen
  • Für die Jah­re 2024 und 2025 ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf die ver­öf­fent­lich­ten IFG-Sta­tis­ti­ken. Für das ers­te Halb­jahr 2026 lie­gen kei­ne geson­dert aus­ge­wer­te­ten Zah­len vor, da eine zusätz­li­che Daten­er­he­bung als unver­hält­nis­mä­ßig auf­wen­dig bewer­tet wird.
  • Anga­ben zum Per­so­nal- und Kos­ten­auf­wand für die Bear­bei­tung von IFG-Anfra­gen exis­tie­ren nicht. Die Bun­des­re­gie­rung erklärt, sol­che Daten wür­den sta­tis­tisch nicht erfasst und könn­ten nur mit erheb­li­chem Auf­wand nach­träg­lich erho­ben wer­den.
  • Es gibt kei­ne sta­tis­ti­sche Erfas­sung dar­über,
    • wel­che Anfra­gen über auto­ma­ti­sier­te oder semi-auto­ma­ti­sier­te Platt­for­men gestellt wur­den,
    • wie vie­le soge­nann­te „Kam­pa­gnen­an­fra­gen“ ein­gin­gen,
    • oder wie vie­le Anfra­gen wegen Rechts­miss­brauchs bzw. unver­hält­nis­mä­ßi­ger Belas­tung abge­lehnt wur­den.
  • Zur geplan­ten Reform des IFG ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf den Koali­ti­ons­ver­trag und einen Beschluss des Koali­ti­ons­aus­schus­ses vom 1. Juli 2026. Kon­kre­te Inhal­te der Reform wer­den nicht genannt, da die Bera­tun­gen noch lau­fen und unter den geschütz­ten Bereich der Regie­rungs­wil­lens­bil­dung fal­len.
  • Die Bun­des­re­gie­rung betont, dass das Ziel einer moder­nen und effi­zi­en­ten Ver­wal­tung grund­sätz­lich nicht im Wider­spruch zur Infor­ma­ti­ons­frei­heit ste­he.
  • Tech­ni­sche Hür­den zur Iden­ti­fi­zie­rung oder Fil­te­rung von Anfra­gen über Trans­pa­renz­por­ta­le sind der­zeit nicht vor­ge­se­hen. Das IFG sei bewusst so aus­ge­stal­tet, dass Infor­ma­ti­ons­an­trä­ge mög­lichst ein­fach gestellt wer­den kön­nen.
  • Die Bun­des­re­gie­rung sieht der­zeit kei­ne Hin­wei­se auf eine „Schat­ten-Daten­bank“ staat­li­chen Han­delns durch Trans­pa­renz­platt­for­men. Gleich­zei­tig soll die geplan­te Wei­ter­ent­wick­lung des IFG aktu­el­le Her­aus­for­de­run­gen berück­sich­ti­gen, etwa den Schutz kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren, Spio­na­ge­ab­wehr, Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung und wis­sen­schaft­li­cher For­schung.

Kurz­fa­zit: Die Bun­des­re­gie­rung erkennt die Dis­kus­si­on um den Ver­wal­tungs­auf­wand durch IFG-Anfra­gen an, ver­fügt aber nach eige­nen Anga­ben über kaum sta­tis­ti­sche Daten zu Miss­brauchs­fäl­len. Die Reform des IFG wird vor­be­rei­tet, kon­kre­te Maß­nah­men oder Ein­schrän­kun­gen wer­den auf­grund lau­fen­der Bera­tun­gen der­zeit nicht offen­ge­legt.


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