Frühstartrente – Anlagepolitik des Bundes, soziale Absicherung des Startkapitals und Stand der nationalen Finanzbildungsstrategie
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur geplanten Frühstartrente.
Wichtigste Punkte
- Die Bundesregierung plant ab 2027 für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro für die private Altersvorsorge einzuzahlen. Wird kein privater Vertrag abgeschlossen, werden die Gelder in einem staatlichen Sondervermögen „Frühstartrente“ am Kapitalmarkt angelegt.
- Die konkreten Anlagerichtlinien sollen erst nach Verabschiedung des Gesetzes erlassen werden. Die kollektive Anlage soll 2028 starten. Die Bundesregierung kündigt an, die Anlagerichtlinien zu veröffentlichen, nennt aber noch keinen Termin.
- Die Deutsche Bundesbank soll die Vermögensverwaltung übernehmen. Die Bundesregierung erklärt, dass die zuständigen Bereiche organisatorisch von geldpolitischen und aufsichtlichen Aufgaben getrennt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
- Zu Fragen wie:
- zulässige Anlageklassen,
- Nachhaltigkeitskriterien,
- Beteiligungen an Unternehmen mit Bundesbeteiligung,
- Ausübung von Stimmrechten werden noch keine konkreten Festlegungen getroffen. Diese sollen bei der Entwicklung der Anlagestrategie geklärt werden.
- Die Bundesregierung erwartet, dass die Kosten individueller Standarddepot-Verträge deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1 % liegen werden. Die Einhaltung soll über ausgewiesene Effektivkosten und Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden.
- Das Frühstartrentenvermögen soll während der Minderjährigkeit sowie als gefördertes Altersvorsorgevermögen grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen für Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden.
- Leistungen aus der Frühstartrente im Alter werden grundsätzlich auf die Grundsicherung angerechnet, wobei der bestehende Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge Anwendung findet.
- Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis zu 90 % der Anspruchsberechtigten einen individuellen Vertrag abschließen werden. Wie viele ihren Anspruch bis zum 35. Lebensjahr verfallen lassen, sei nicht abschätzbar.
- Die nationale Finanzbildungsstrategie wird federführend vom Bundesministerium der Finanzen erarbeitet und soll im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen und veröffentlicht werden. Mehrere Ministerien sowie Bundesbank, BaFin und Deutsche Rentenversicherung sind beteiligt.
- Geplant sind Informationsangebote zur Entwicklung der Kapitalanlagen, unter anderem leicht verständliche Grafiken und Erläuterungen zur finanziellen Bildung. Die Bundesbank soll diese Informationen bereitstellen.
Die Bundesregierung verteidigt das Konzept der Frühstartrente und verweist bei vielen Detailfragen auf noch ausstehende Anlagerichtlinien und laufende Prüfungen. Konkrete Festlegungen zur Anlagestrategie und zu Nachhaltigkeitskriterien wurden zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht getroffen.
Quelle: [Drucksache 21/8335]