Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, insbesondere zu Kosten, Social Media, Influencer-Kooperationen und beauftragten Agenturen.
Wichtigste Punkte
- Die Bundesregierung betont, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit der verfassungsrechtlichen Informationspflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern dient und keine politische Werbung sei. Sie nutzt dafür sowohl klassische Medien als auch soziale Netzwerke.
- Für den Zeitraum vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025 werden Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Ressorts genannt. Zu den höchsten ausgewiesenen Beträgen gehören:
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA): rund 2,28 Mio. Euro
- Bundesministerium für Verkehr (BMV): rund 2,17 Mio. Euro
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): rund 1,65 Mio. Euro
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): rund 1,27 Mio. Euro.
- Die detaillierte Aufschlüsselung nach Mediengattungen (Print, Online, Hörfunk, Außenwerbung usw.) befindet sich überwiegend in den Anlagen. Online-Kommunikation spielt dabei eine besonders große Rolle.
- Zu Social-Media-Ausgaben erklärt die Bundesregierung, dass eine plattformspezifische Zuordnung oft nur eingeschränkt möglich sei. Die Details sind in einer Anlage aufgeführt.
- Bei Influencer-Kooperationen verweist die Bundesregierung auf bestehende Antworten und Anlagen. Genannte Beispiele:
- Kampagne „i‑Kfz / Digitaler Fahrzeugschein“ des BMV mit Siegfried & Joy für 59.500 Euro.
- Mehrere Influencer-Kampagnen des BMZ mit Kosten von über 44.000 Euro bzw. rund 4.900 Euro.
- Die Bundesregierung erklärt, dass Influencer-Auswahl und Vergaben nach den üblichen vergaberechtlichen Regeln erfolgen. Kriterien wie Reichweite und Zielgruppenansprache spielen bei der Mediaplanung eine Rolle.
- Einige Dienstreisen von Ministerien wurden von Influencern begleitet. Genannt wird unter anderem David Matei bei Reisen nach Finnland und in die Ukraine.
- Für zahlreiche Kampagnen werden Auftragnehmer und Kosten genannt, etwa:
- Energieeffizienzkampagne des BMWE (ca. 612.000 Euro),
- Videokampagne Ehrenamt des Bundeskanzleramts (ca. 424.000 Euro),
- Begleitkampagne „Das kann Deutschland“ des BPA (ca. 461.000 Euro).
- Zur Erfolgskontrolle erklärt die Bundesregierung, dass Öffentlichkeitsmaßnahmen fortlaufend evaluiert werden. Die Ergebnisse seien jedoch grundsätzlich für den internen Gebrauch bestimmt und würden nicht veröffentlicht. Außerdem existiere keine Statistik darüber, welcher Anteil aller Maßnahmen evaluiert wird.
Insgesamt dreht sich die Drucksache vor allem um die Kosten, Vergabepraxis und Transparenz der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, einschließlich Social Media, Influencern und Agenturleistungen.
Quelle: [Drucksache 21/8184]