Sozialpolitik im NS-Staat – Instrument von Propaganda und Ausgrenzung
Die NS-Regierung verband konkrete sozialpolitische Verbesserungen und Beschäftigungsmaßnahmen mit massiver Propaganda und der Zerstörung unabhängiger Arbeiterorganisationen. Viele Leistungen waren an „Volkszugehörigkeit“, politische Zuverlässigkeit und rassische Kriterien geknüpft und dienten letztlich der Stabilisierung der „Heimatfront“ sowie der Aufrüstung. Zwar sank die Arbeitslosigkeit tatsächlich dramatisch – vor allem durch Rüstungsproduktion und staatliche Programme –, und der 1. Mai wurde erstmals dauerhaft zum bezahlten Feiertag erhoben. Doch auch diese Maßnahmen standen im Dienst der „Volksgemeinschafts“-Propaganda, der Bindung der Arbeiterschaft und einer bevölkerungspolitischen Steuerung, die Juden, „Erbkranke“, politische Gegner und andere Gruppen systematisch ausschloss.
Die NS-Sozialpolitik richtete sich gezielt und populistisch an die „arische“ Arbeiterschaft und kinderreiche Familien, um Loyalität zu erzeugen und die Aufrüstung ideologisch abzusichern. Viele der gemachten Versprechen – etwa das eigene Auto, großzügiger Wohnungsbau oder uneingeschränkte Urlaubsreisen – wurden durch Krieg und ideologische Selektion relativiert oder blieben uneingelöst. Zugleich wurden ganze Bevölkerungsgruppen systematisch ausgegrenzt und entrechtet.
Reduzierung der Arbeitslosigkeit von ca. 4,8–6 Millionen auf fast Vollbeschäftigung
- 1932/Anfang 1933: ca. 5,5–6 Millionen registrierte Arbeitslose (oft als ca. 4,8–5 Millionen für 1933 angegeben).
- Bis 1938/39: unter 500.000 bzw. fast Vollbeschäftigung (offiziell ca. 119.000–300.000).
Das geschah durch massive staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Autobahnen, Wohnungsbau, öffentliche Arbeiten), den Reichsarbeitsdienst, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und vor allem die Rüstungskonjunktur. Die Zahlen wurden teilweise geschönt (z. B. durch Zwangsarbeit, Ausgrenzung bestimmter Gruppen, Statistikmanipulationen), aber der starke Rückgang ist unbestritten.
Einführung des 1. Mai als nationaler Feiertag mit voller Lohnfortzahlung – erster bezahlter Feiertag für Arbeiter
Am 10. April 1933 wurde der 1. Mai per Reichsgesetz zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt – mit voller Lohnfortzahlung. Das war der erste dauerhafte, reichsweit gesetzliche und bezahlte Feiertag speziell für die Arbeiterschaft in der deutschen Geschichte (1919 hatte es nur eine einmalige Regelung gegeben).
Am nächsten Tag (2. Mai 1933) wurden die freien Gewerkschaften zerschlagen und ihre Häuser gestürmt. Der Feiertag diente der Propaganda und der Vereinnahmung der Arbeiterbewegung.
Rentenerhöhung und Rentnerschutz
Es gab Leistungsverbesserungen, insbesondere 1941 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Leistungen“. Frühere Kürzungen aus der Krise wurden teilweise zurückgenommen, und das System wurde etwas ausgeweitet. Allerdings blieben die realen Rentenwerte oft niedrig, und die Verbesserungen kamen verspätet. Parallel dazu wurden Juden, politische Gegner und andere „Staatsfeinde“ systematisch von Leistungen ausgeschlossen oder ihnen Renten entzogen.
Krankenversicherung für Rentner für einen symbolischen Beitrag von einer Reichsmark
Ab dem 1. August 1941 wurden Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Zuvor fielen mittellose kranke Rentner oft der Fürsorge anheim. Der Beitrag war zunächst sehr niedrig bzw. pauschal und symbolisch (später oft als 1 RM genannt oder als beitragsfrei/günstig beschrieben). Bis 1983 zahlten Rentner in der Bundesrepublik noch einen Pauschalbeitrag.
Lohnzulagen bei Schichtarbeit, Lohnvorzahlungen, Kündigungsschutzmaßnahmen
Es gab tarifliche und betriebliche Zulagen für Schicht‑, Nacht- und Mehrarbeit (die aber im Krieg teilweise eingeschränkt oder umgangen wurden). Lohnvorzahlungen und Vorschüsse kamen vor, besonders in der Rüstungsindustrie. Kündigungsschutzregelungen existierten (z. B. über das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit / AOG), waren aber stark an die „Betriebsgemeinschaft“ und politische Zuverlässigkeit gebunden und boten gegenüber freier Gewerkschaftszeit oft weniger echten Schutz. Die freie Tarifautonomie und unabhängige Interessenvertretung waren zerschlagen.
Staatliche Finanzhilfen / Förderung von „Luxusgütern“ (Auslandsurlaube, Radio, Auto, Haus mit Garten)
- KdF organisierte ab 1934 massenhaft günstige Reisen, Tagesausflüge und sogar Kreuzfahrten (z. B. nach Norwegen, Madeira, Mittelmeer), die für viele Arbeiter erstmals erschwinglich waren. Bis 1939 wurden zig Millionen Teilnehmer gezählt – KdF war zeitweise der größte Reiseveranstalter der Welt.
- Der KdF-Wagen (später VW Käfer) wurde ab 1938 als „Volkswagen“ beworben und über ein Sparkarten-System finanziert (ca. 990 RM). Hunderttausende sparter ein, aber durch den Krieg wurde kein einziges Auto an Zivilisten ausgeliefert.
- Radios („Volksempfänger“) wurden stark gefördert und subventioniert, um die Propaganda zu verbreiten.
- Eigenheimbau und Siedlungsprogramme (z. B. „Eigenheim mit Garten“) wurden propagandistisch und teilweise finanziell unterstützt, besonders für „erbgesunde“ kinderreiche Familien.
Das war keine allgemeine Subvention für alle, sondern an politische und rassische Kriterien gebunden und stark propagandistisch aufgeladen.
Erhöhung des Anspruchs auf Urlaubstage + Ausweitung des Freizeitangebots
In der Weimarer Zeit hatten viele Arbeiter oft nur 6–12 Tage Urlaub (teilweise tariflich). Unter den Nationalsozialisten wurde über Tarifordnungen und die Deutsche Arbeitsfront (DAF) der Anspruch häufig auf 12–18 Tage oder mehr ausgeweitet. KdF erweiterte das Freizeitangebot massiv (Sport, Kultur, Theater, Wanderungen, Reisen). Ziel war die Integration der Arbeiter in die „Volksgemeinschaft“ nach der Zerschlagung der freien Gewerkschaften. Im Krieg wurde der Urlaub zeitweise eingeschränkt oder ausgesetzt.
Halbierung von Rezeptgebühren
Es gab Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Preisregulierungen, aber keine prominent dokumentierte pauschale Halbierung der Rezeptgebühren als zentrale sozialpolitische Maßnahme. Dieser Punkt ist eher schwach belegt oder übertrieben.
Schuldnerschutz, Mieterschutz, Mietendeckel
- Mieterschutzgesetze aus der Weimarer Zeit wurden übernommen und teilweise verschärft.
- 1936 wurde ein weitgehender Mietenstopp (Preisstopp) erlassen, der die Mieten einfror. Das war eine starke Regulierung zugunsten der Mieter und wirkte bis weit in die Nachkriegszeit (in der DDR sogar bis 1990).
- Schuldnerschutz und Räumungsschutz wurden gestärkt (außer für Juden – dort wurde der Schutz ab 1939 systematisch aufgehoben).
Halbierung von Gewerkschaftsbeiträgen
Die freien Gewerkschaften wurden 1933 zerschlagen und ihr Vermögen beschlagnahmt. An ihre Stelle trat die Deutsche Arbeitsfront (DAF) mit Zwangsmitgliedschaft. Die Beiträge waren niedriger als frühere Gewerkschaftsbeiträge, und die DAF finanzierte damit u. a. KdF. Eine „Halbierung“ ist also im Ergebnis zutreffend, aber im Kontext der Zerschlagung der unabhängigen Arbeitervertretung.
Steuerliche Begünstigung von Familien, Kilometerpauschale, Kinderbeihilfen, Schulgeld, Steuerklassen
- Kinderbeihilfen (Vorläufer des Kindergeldes) wurden ab 1935/36 eingeführt: zunächst einmalige Beihilfen, ab 1936 laufende Zahlungen (zuerst ab dem 5. Kind, ab 1938 ab dem 3. Kind) für „erbgesunde“ deutsche Familien.
- Steuerliche Entlastungen für Familien: höhere Kinderfreibeträge, günstigere Steuerklassen, Ermäßigungen bei der Einkommensteuer für kinderreiche Familien.
- Ehestandsdarlehen (mit Teilerlass bei Geburt von Kindern) und weitere familienpolitische Vergünstigungen.
- Schulgeld wurde in manchen Bereichen erleichtert oder erlassen, besonders für kinderreiche Familien.
- Eine Kilometerpauschale im modernen Sinn war noch nicht so ausgestaltet, aber es gab verkehrsbezogene Erleichterungen und Förderungen im Rahmen der Motorisierung.
Erhöhung der Unternehmenssteuern
Die Körperschaftsteuer stieg von 20 % schrittweise auf bis zu 40–55 % für höhere Gewinne.
Körperschaftsteuer
Der Regelsatz lag vor 1936 bei 20 %. Er wurde schrittweise erhöht:
- 1936 auf 25 %, ab 1937 auf 30 %.
- 1938/39 für höhere Gewinne (über 100.000 RM) auf 35 %, dann 40 %.
- Ab 1941/42 weitere Zuschläge und Staffelungen, die für hohe Gewinne (über 500.000 RM) 55 % erreichten (z. B. durch Kriegszuschläge und die Gewinnabführungsverordnung 1942).
Weitere Steuern, u. a. Reichsfluchtsteuer
Es gab zahlreiche Erhöhungen und neue Abgaben (u. a. Verbrauchsteuern, Mehreinkommensteuer, Kriegszuschläge). Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 unter Brüning eingeführt, um Kapitalflucht zu bekämpfen. Ab 1933/34 wurde sie von den Nationalsozialisten massiv verschärft (Freigrenzen stark gesenkt) und systematisch zur Ausplünderung vor allem jüdischer Emigranten instrumentalisiert.
Hohe Freibeträge bei der direkten Kriegssteuer
Mit der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 wurde ein Kriegszuschlag zur Einkommensteuer (50 % der Einkommensteuer) eingeführt. Unbeschränkt Steuerpflichtige mit einem Einkommen bis 2.400 RM waren davon befreit. Beim Lohnabzug galten entsprechende monatliche Freigrenzen (ca. 234 RM). Das betraf den Großteil der Bevölkerung – die Behauptung, dass rund 80 % der Deutschen unterhalb des Freibetrags lagen, ist plausibel und wird in zeitgenössischen bzw. späteren Einschätzungen gestützt (die genaue Prozentangabe schwankt je nach Quelle, aber die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen war beabsichtigt).
Zwangsmaßnahmen gegen Aktionäre
Bereits 1934 gab es das Anleihestockgesetz, das Dividenden in der Regel auf 6 % begrenzte (überschüssige Beträge mussten in Anleihen gesteckt werden). 1941 folgte die Dividendenabgabeverordnung, die Ausschüttungen über 6 % mit progressiv prohibitiven Abgaben (bis weit über 100 % der Mehrausschüttung) belegte – faktisch ein Ausschüttungsverbot bzw. starke Zwangslenkung zugunsten von Rücklagen und Staatsanleihen. Das war eine klare Einschränkung der Aktionärsrechte.
Vierjahresplan
1936 wurde der Vierjahresplan (unter Hermann Göring) eingeführt. Ziel war die Ausrichtung der Wirtschaft auf Autarkie und Kriegsfähigkeit („Die deutsche Armee muss in 4 Jahren einsatzfähig sein. Die deutsche Wirtschaft muss in 4 Jahren kriegsfähig sein.“). Die private Wirtschaft musste sich den staatlichen Vorgaben unterordnen (Rohstofflenkung, Investitionsprioritäten, Preis- und Mengenkontrollen etc.).