Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Wirkung und den Kosten des Tankrabatts.
Wichtigste Punkte:
- Der Tankrabatt senkte die Energiesteuer auf Benzin und Diesel zeitweise um rund 14 Cent je Liter, was einschließlich Umsatzsteuer einer Entlastung von etwa 17 Cent pro Liter entsprach.
- Die Bundesregierung verweist darauf, dass verschiedene Untersuchungen (u. a. durch Bundeskartellamt, Monopolkommission und ifo-Institut) zu dem Ergebnis kommen, dass die Steuersenkung weitgehend an Verbraucher weitergegeben wurde.
- Gleichzeitig räumt sie ein, dass der genaue Umfang der Weitergabe nur durch Modellrechnungen geschätzt werden kann und keine exakte Berechnung möglich ist.
- Zu einer Verteilung der Entlastung nach Einkommensgruppen oder zwischen Haushalten und Unternehmen liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
- Die Bundesregierung erklärt, dass die Großhandels- und Kraftstoffpreise im Jahr 2026 nicht allein vom Rohölpreis abhingen. Hohe Raffineriemargen seien insbesondere durch eingeschränkte Raffineriekapazitäten und geringere Exporte verursacht worden.
- Für die Zeit nach dem Auslaufen des Tankrabatts sieht die Bundesregierung keine eindeutigen Hinweise auf übermäßige Preiserhöhungen durch Tankstellenbetreiber.
- Das Bundeskartellamt untersucht den Kraftstoffmarkt unabhängig; die Bundesregierung verweist auf gesetzliche Änderungen, die dem Amt die Durchsetzung von Maßnahmen erleichtern sollen.
- Angesichts hoher Kraftstoffpreise kündigt die Bundesregierung weitere Entlastungen an:
- erneute Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe bis Ende 2026 um 14 Cent je Liter,
- Gespräche mit der Mineralölwirtschaft,
- Einführung eines zeitlich begrenzten Spritpreisdeckels nach Vorbildern anderer EU-Staaten spätestens zum 1. Januar 2027,
- Vorbereitung eines einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus.
- Zur Forderung nach einer Übergewinnsteuer für Mineralölunternehmen erklärt die Bundesregierung, dass durch den Tankrabatt keine „Zusatzmargen“ subventioniert worden seien. Gleichzeitig begrüßt sie Diskussionen auf EU-Ebene über Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft.
Kurzfazit: Die Bundesregierung verteidigt den Tankrabatt weitgehend, sieht dessen Weitergabe an die Verbraucher überwiegend als erfolgt an und verweist bei Kritik an Gewinnen der Mineralölbranche auf laufende kartellrechtliche Prüfungen. Zugleich plant sie weitere Maßnahmen zur Entlastung bei hohen Kraftstoffpreisen.
Quelle: [Drucksache 21/8180]