Zunahme von Zwangsversteigerungen bei privatem Wohneigentum
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema zunehmende Zwangsversteigerungen von privatem Wohneigentum.
Wichtigste Punkte:
- Die Anfrage bezieht sich auf einen Anstieg der Zwangsversteigerungen von Immobilien. Laut den Fragestellern gab es im ersten Halbjahr 2026 rund 8,4 % mehr Fälle als im Vorjahreszeitraum; etwa 70 % davon betrafen Wohnimmobilien.
- Die Bundesregierung erklärt, dass ihr keine zusätzlichen Erkenntnisse über öffentlich verfügbare Informationen hinaus vorliegen.
- Das Statistische Bundesamt erfasst Zwangsversteigerungen im jährlichen Bericht der Zivilgerichte. Dem im August 2026 veröffentlichten Bericht zufolge ist die Zahl der Verfahren seit 2022 jährlich um etwa 2.000 bis 3.000 Fälle gestiegen.
- Die amtliche Statistik enthält jedoch keine Details dazu,
- welche Objektarten betroffen sind (z. B. Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen),
- welche Verkehrswerte die Objekte haben,
- wie viele Versteigerungen tatsächlich zum Zuschlag führen,
- oder welche Ursachen hinter den Verfahren stehen.
- Insbesondere wird nicht zwischen wirtschaftlich bedingten Zwangsversteigerungen (z. B. Zahlungsunfähigkeit) und sogenannten Teilungsversteigerungen nach Trennung von Eigentümern unterschieden.
- Zum möglichen Schutz von Wohneigentümern verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene Entlastungsmaßnahmen, darunter niedrigere Stromkosten, steuerliche Entlastungen, höhere Pendlerpauschalen, eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie Förderprogramme wie „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“.
- Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Immobilienkredite grundsätzlich finanzielle Risiken bergen. Risiken aus steigenden Zinsen bei Anschlussfinanzierungen oder aus persönlichen Krisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung lägen letztlich beim Kreditnehmer.
Kurzfazit: Die Bundesregierung bestätigt einen Anstieg der Zwangsversteigerungsverfahren, sieht aber keine ausreichenden Daten, um speziell die Betroffenheit selbstgenutzter Wohnimmobilien oder deren Ursachen zu bewerten. Statt neuer Schutzmaßnahmen verweist sie vor allem auf bestehende Entlastungs- und Förderprogramme.
Quelle: [Drucksache 21/8468]